Wie viel kostet die kombinierte Lizenz?

Viel weniger als Sie denken.

Die Gebühren für die kombinierte Lizenz werden im Voraus vom Kontrolldienst für Verwaltungsgesellschaften beim FÖD Wirtschaft überprüft. Unsere Lizenzgebühren basieren auf einem begrenzten Aufschlag für die digitale Nutzung von extern geschützten Texten und Bildern aus dem Repertoire von Reprobel, zusätzlich zu den Standardtarifen für Fotokopien, die per Ministerialerlass festgelegt wurden.

Die Gebühren für Kombilizenzen richten sich nach Ihrer Geschäftstätigkeit (über Ihren Nacebel-Code) und nach der Anzahl Ihrer relevanten Mitarbeiter in VZÄ (im Prinzip Ihre Angestellten). Für Selbstständige ohne Mitarbeiter und für Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern (white und blue collars) gibt es einen attraktiven Pauschalbetrag für das gesamte Unternehmen. Für den öffentlichen Sektor gilt ein gesonderter Satz pro relevantem VZÄ. Die Gebührenliste finden Sie unten.

Wir können unsere Lizenzgebühren niedrig halten, weil Unternehmen, Institutionen und Organisationen in der Regel auch selbst geschützte Dokumente produzieren und in der Regel auch eine begrenzte Anzahl von Einzellizenzen haben. Die Kombilizenz von Reprobel ergänzt diese Einzellizenzen, insbesondere für eine große Gruppe von geschützten Quellenwerken, für die Sie auf dem Markt keine Einzellizenz finden. Unsere Lizenz regelt also den – mitunter erheblichen – „Restverbrauch“ geschützter Werke.

Unsere Tarife sind auch deshalb so attraktiv, weil wir nicht relevante Arbeitnehmer sowie Arbeiter von den Lizenzgebühren ausnehmen. Und weil wir die Lizenzgebühr für jede Kategorie linear auf jeden Mitarbeitenden im Unternehmen anwenden, ohne seine/ihre spezifische Rolle und sein/ihr Nutzungsprofil zu berücksichtigen. Wenn also ein Unternehmen auf der Grundlage seines NACEBEL-Satzes weitgehend in die niedrigste Satzkategorie fällt, wenden wir diesen niedrigen Satz auch auf seine Unternehmensanwälte an, die normalerweise in die Satzkategorie III fallen würden, sowie auf seine Wirtschaftsprüfer, die normalerweise in die Satzkategorie II fallen würden.

Die Gebühr der kombinierten Lizenz bis einschließlich Referenzjahr 2022 (M.2020.002) kann hier eingesehen werden. Die Gebühr der kombinierten Lizenz ab dem Referenzjahr 2023 (M.2023.003) kann hier eingesehen werden. Wir haben die Gebühren der kombinierten Lizenz für fünf Referenzjahre (2018-2022) konstant gehalten. Ab dem Referenzjahr 2023 haben wir diese Gebühren angepasst, um eine Reihe objektiver Elemente zu berücksichtigen (Umstellung auf die digitale Nutzung unseres Repertoires, monetäre Entwicklung, Preisentwicklung der Quellenwerke in unserem Repertoire…). Diese neuen Gebühren wurden, wie gesetzlich vorgeschrieben, der Kontrollabteilung der Verwaltungsgesellschaften im Voraus mitgeteilt. Für Branchenvereinbarungen mit einem Promo-Code gelten Ermäßigungen auf diese Preise, die Ihnen Ihre Branchenorganisation mitteilen wird.

Unsere Rechnungsstellungsbedingungen finden Sie hier.

Gebühren für kombinierte Lizenzen – pro Referenzjahr und ohne MwSt. zum ermäßigten MwSt.-Satz von 6 % – bis zum Referenzjahr 2022 (links vom Schrägstrich) und ab dem Referenzjahr 2023 (rechts vom Schrägstrich).

PRIVATSEKTOR Ohne Personal) Weniger als 5 VZÄ (Arbeiter und Angestellte zusammen) 5 VZÄ und mehr (Arbeiter und Angestellte zusammen)
Gebührenkategorie I 35 / 40 EUR 50 / 58 EUR 25 / 29 Grundgebühr + 12 / 14 EUR je relevantem VZÄ-Mitarbeiter
Gebührenkategorie II 40 / 46 EUR 65 / 75 EUR 25 / 29 EUR Grundgebühr + 17 / 20 EUR je relevantem VZÄ-Mitarbeiter
Gebührenkategorie III 45 / 52 EUR 85 / 98 EUR 25 / 29 EUR Grundgebühr + 25 / 29 EUR je relevantem VZÄ-Mitarbeiter
ÖFFENTLICHER SEKTOR (Belgien und international, alle Ebenen, basierend auf dem RSZ-Code „public”)
Mit zentraler Zahlung 13 / 15 EUR Verwaltungs- oder gleichwertigem VZÄ
Ohne zentrale Zahlung 14,5 / 17 EUR Verwaltungs- oder gleichwertigem VZÄ

Gebührenkategorie I (privater Sektor): z.B. klassische Industrie, Einzelhandel, Verkehr und Logistik, Zeitarbeit, Land- und Lebensmittelwirtschaft, Gaststätten- und Reisegewerbe, und Pflegesektor (ohne medizinische Heilberufe).

Gebührenkategorie II (privater Sektor): z. B. (bio)pharmazeutischen Sektor, Finanzsektor, Beratungssektor, Sozialsekretariate, Gewinnorientierte Berufsausbildung, Kreativ-, Informations- und Werbesektor, einschließlich Marktforschung, Lotterien und Glücksspiele, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensprüfer, Architekten Ingenieure und Zertifizierungsdienste, medizinische freie Berufe, Verbände und Gewerkschaften, kommerzielle Laboratorien und Forschungszentren.

Gebührenkategorie III (privater Sektor):  Juristische freie Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher) und ähnliche juristische Dienstleistungen (z. B. Rechtsberater/Freiberufler, Marken- und Patentagenturen).

Relevante VZÄ (privater Sektor):  Alle Angestellten (white collars) auf der eigenen Gehaltsliste in VZÄ – begründete Abweichungen sind möglich, jedoch nur bei offensichtlich nicht relevanten Profilen (keine Nutzung extern geschützter Arbeit im Repertoire von Reprobel, die nicht vollständig durch individuelle Lizenzen abgedeckt ist) in Unternehmen mit 5 VZÄ und mehr. Die Beweislast liegt bei dem Unternehmen. Arbeiter sind von der Zahlung befreit. Externe Berater mit eigener Firmennummer, die zeitlich befristete Einsätze für das Unternehmen durchführen, sind keine relevanten VZÄ. Unternehmenseigene Mitarbeiter, die vorübergehend extern zur Verfügung gestellt werden (Outsourcing), stellen im Prinzip sehr wohl relevante VZÄ dar.

Wir verwenden Cookies

Wir verwenden Cookies auf dieser Website, um die Besuche der Nutzer mit Google Analytics zu verfolgen. Durch Ihre Zustimmung erklären Sie sich mit dieser Verwendung einverstanden. Mehr Infos.