Was deckt die kombinierte Lizenz ab?
Die kombinierte Lizenz von Reprobel ist eine der am breitesten aufgestellten in Europa, was den Lizenzumfang betrifft. Die Lizenz ist technologieneutral und wurde speziell für die Arbeit von zu Hause und die Digitalisierung entwickelt, wobei sie auch für Ihre Papierreproduktionen urheberrechtlich geschützter Werke verwendet werden kann.

Die Kombilizenz regelt die Nutzung fast aller relevanten belgischen Quellenwerke, deckt aber auch ein nahezu weltweites Repertoire ab. Mit unserer Lizenz können Sie also auch ohne Kopfzerbrechen beispielsweise niederländische, französische, deutsche, österreichische, schweizerische, amerikanische, britische, kanadische, australische, irische, spanische, skandinavische, griechische oder polnische Quellenwerke kopieren und innerhalb der Lizenzgrenzen und des Repertoires von Reprobel weitergeben. Eine Liste unseres internationalen Hauptrepertoires finden Sie hier. Die vollständige Liste der Vereinbarungen mit unseren ausländischen Partnern und die Länder, für die die Lizenz gilt, finden Sie hier.
Eine begrenzte Anzahl von Vorgängen fällt nicht unter die kombinierte Lizenz. Hierfür benötigen Sie eine zusätzliche Lizenz, wenn Sie extern geschützte Werke nutzen, z. B. unter Copiepresse oder License2Publish für die strukturelle Nutzung von Presseartikeln.
Die Kombilizenz gilt insbesondere nicht für die folgenden Tätigkeiten:
- Veröffentlichung auf einer öffentlichen Website oder in sozialen Medien (ein einfacher Link zur Quelle ist in der Regel zulässig);
- Nutzung von geschützten Texten und Bildern, für die es auf dem Markt eine gesonderte Lizenz gibt (z. B. wissenschaftliche, juristische und Foto-Datenbanken, digitale Pressespiegel, strukturelle Nutzung von Presseartikeln, E-Books usw.);
- Verwendung von Musiknoten / Partituren (nach Absprache über SEMU) – Liedtexte fallen jedoch unter die kombinierte Lizenz;
- Nutzung von Büchern, wenn mehr als ein Kapitel oder mehr als 10 % kopiert, übernommen oder weitergegeben werden;
- „1-an-viele“ externe Verteilung wie digitale Newsletter;
- Externe Präsentationen, z. B. auf einer Konferenz außerhalb Ihrer Organisation;
- Copy-Shops (für die eine gesonderte Lizenz für Papierreproduktionen von geschützten Werken angeboten wird);
- Alle Handlungen, die die normale kommerzielle Verwertung des Quellenwerks beeinträchtigen können;
- Alle Werke des belgischen Autors Hergé (alle Verwendungen außer Fotokopien von geschützten Werken).
Den Mustertext der kombinierten Lizenz finden Sie hier.