Warum brauche ich die kombinierte Lizenz?
Ganz einfach. Sehen Sie sich das Video an, und alles wird sofort klar.

In der heutigen digitalen Welt ist es sehr einfach, urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder aus dem Internet in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung weiterzuverwenden. Einige Beispiele. Ausschneiden und Einfügen von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern. Speichern eines interessanten Artikels im Internet auf einem Smartphone, Tablet, Computer oder Server. Digitales Teilen dieses Artikels mit Kollegen oder mit einem Berater außerhalb des Unternehmens. Ein Teams- oder Zoom-Meeting, bei dem externe, geschützte Texte und Bilder gezeigt werden. Einbinden eines geschützten Fotos von Google oder Bing in eine PowerPoint-Präsentation. Ausdrucken eines interessanten Berichts für das Durchlesen unterwegs im Zug. Posten von Karikaturen oder Zitaten in einer WhatsApp-Gruppe mit Kollegen. Wir alle machen das heute manchmal bei der Arbeit.
Millionen von Texten und Bildern im Internet sind urheberrechtlich geschützt, und jeden Tag kommen weitere hinzu. Denken Sie an Fachliteratur, wissenschaftliche und pädagogische Werke, juristische Informationen, Belletristik und Sachbücher, Liedtexte, Poesie, Zitate, Presseartikel, Fotos, Karikaturen und Illustrationen.
Als Unternehmen, Institution oder Organisation dürfen Sie externe urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder von Rechts wegen (Art. XI.165 Wirtschaftsgesetzbuch) nicht digital kopieren, scannen oder drucken noch dürfen Sie sie intern oder extern digital ohne eine Lizenz des/der Rechtsinhaber(s) teilen, verbreiten, präsentieren oder kommunizieren. Es gibt auch keine gesetzliche Ausnahme vom Urheberrecht für ein Zitieren durch Unternehmen. So müssen Sie auch die Übernahme von Teilen geschützter Texte oder Bilder im Internet über eine Lizenz regeln. Lediglich für Fotokopien geschützter Werke gibt es eine gesetzliche Ausnahme: Sie können solche Fotokopien anfertigen, müssen dafür aber eine gesetzlich vorgeschriebene Erklärung abgeben und eine Reprographie-Gebühr an Reprobel entrichten.
Es ist oft unmöglich, diese Lizenzen für jede digitale Nutzung geschützter Texte und Bilder selbst und durch jeden Ihrer Mitarbeiter einzeln zu regeln. Außerdem möchten Sie das auch nicht aktiv überwachen müssen.
Außerdem findet man im Internet selten die Kontaktdaten oder auch nur den Namen des/der Rechtsinhaber(s) (z. B. Fotos oder PDF-Artikel). Es ist daher oft unklar, ob, wo und wie Sie eine individuelle Lizenz für die Nutzung eines geschützten Werks erwerben können. Die Lizenzbedingungen sind oft in schwierigem Juristenjargon verfasst, aber es ist dennoch wichtig, sie gründlich zu lesen. Sie möchten lieber Prüfungen und Urheberrechtsverletzungen mit unangenehmen rechtlichen Folgen vermeiden.
Keine Sorge. Mit der kombinierten Lizenz können Sie dies mit wenigen Klicks und in weniger als 10 Minuten erledigen.
Die Kombilizenz von Reprobel ist eine der umfassendsten Lizenzen in Europa, die auf Heimarbeit und Digitalisierung zugeschnitten ist. Sie deckt fast alle relevanten belgischen (veröffentlichten) Quellenwerke ab, aber auch ein fast weltweites ausländisches Repertoire. Wie andere Urheberrechtslizenzen hat auch die Kombilizenz einen bestimmten Geltungsbereich. Kurz gesagt deckt die kombinierte Lizenz digitale Kopien oder Erwerbungen aus dem Internet, interne digitale Kommunikation innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution, externe digitale Kommunikation im Verhältnis 1:1 oder 1:wenige (z. B. mit Ihrem Rechtsbeistand oder Buchhalter), Ausdrucke, Scans, interne Präsentationen, digitale Archivierung und Fotokopien von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern (oder Teilen davon) aus dem in- und ausländischen Repertoire von Reprobel.

Die Veröffentlichung auf einer öffentlichen Website oder in sozialen Medien und die externe Kommunikation im Verhältnis 1:1, z. B. in Newslettern und Werbekampagnen, werden von der kombinierten Lizenz jedoch nicht abgedeckt. Die kombinierte Lizenz deckt auch nicht ab, wenn auf dem Markt eine Einzellizenz für eine bestimmte Nutzung verfügbar ist (z. B. für Datenbanken, E-Books, strukturelle Nutzung von Presseartikeln und digitalen Pressespiegeln). Wenn eine Einzellizenz verfügbar ist, müssen Sie diese direkt und zusätzlich mit dem Rechteinhaber oder seiner Verwaltungsgesellschaft vereinbaren.
Praktisch alle großen belgischen Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen sowie fast 80.000 Selbstständige, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen verfügen bereits über die kombinierte Lizenz.
Logisch, denn mit unserer umfassenden, einfachen und bequemen Kombilizenz sind Sie sofort von allen Kontrollen und lästigen Strafen für Urheberrechtsverletzungen befreit, und zwar für alle Aktionen innerhalb der Lizenzgrenzen. Das bedeutet ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und Benutzerfreundlichkeit, auch in der heutigen digitalen Welt.