Die kombinierte Lizenz von Reprobel - die einfache Urheberrechtslizenz für die digitale Welt

Bereits mehr als 80.000 belgische Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und staatliche Einrichtungen sind (über ihre Portalerklärung oder eine individuelle oder sektorale Vereinbarung) durch die kombinierte Lizenz von Reprobel abgedeckt. Lesen Sie weiter, und Sie werden sofort verstehen, warum.

In der heutigen digitalen Welt ist es sehr einfach, urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder aus dem Internet in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung weiterzuverwenden. Einige Beispiele. Ausschneiden und Einfügen von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern. Speichern eines interessanten Artikels im Internet auf einem Smartphone, Tablet, Computer oder Server. Digitales Teilen dieses Artikels mit Kollegen oder mit einem Berater außerhalb des Unternehmens. Ein Teams- oder Zoom-Meeting, bei dem externe, geschützte Texte und Bilder gezeigt werden. Einbinden eines geschützten Fotos von Google oder Bing in eine PowerPoint-Präsentation. Ausdrucken eines interessanten Berichts für das Durchlesen unterwegs im Zug. Posten von Karikaturen oder Zitaten in einer WhatsApp-Gruppe mit Kollegen. 

Es gibt Millionen von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern im Internet. Und jeden Tag kommen weitere hinzu. Denken Sie an Fachliteratur, wissenschaftliche Artikel, pädagogische Arbeiten, juristische Informationen, Presseartikel, Belletristik und Sachbücher, Gedichte, Liedtexte, Fotos, Karikaturen, Zitate und Illustrationen.

Als Unternehmer, Organisation oder Institution benötigen Sie rechtlich gesehen (Artikel. XI.165 belgisches Wirtschaftsgesetzbuch) für jede digitale Nutzung eines externen urheberrechtlich geschützten Werks eine Lizenz. Für jede digitale Kopie, jeden Druck, jeden Scan, jede interne oder externe digitale Kommunikation oder Verbreitung und jede PowerPoint-Präsentation von extern geschützten Texten und Bildern. Von Ihnen selbst und allen Ihren Mitarbeitern und Kollegen.

Übrigens gibt es keine gesetzliche Ausnahme vom Urheberrecht für das Zitieren durch Unternehmen. Auch für die digitale Übernahme von Teilen von Texten und Bildern benötigen Sie demnach eine Lizenz.

Sie können dies alles selbst durch individuelle Lizenzen mit den Autoren und Verlagen versuchen zu regeln, aber das ist oftmals ein Fass ohne Boden. Dafür haben Sie weder die Zeit noch die Lust. Sie wollen nicht überwachen, was Ihre Mitarbeiter online tun – Sie sind schließlich nicht Big Brother. Und Sie werden bald feststellen, dass Sie den Namen oder die Kontaktdaten des/der Rechtsinhaber(s) im Internet in vielen Fällen einfach nicht finden können. So weiß man oft nicht, ob, wo und wie man eine Lizenz für eine bestimmte Verwendung eines extern geschützten Textes oder Bildes findet. Die Lizenzbedingungen können übrigens aufgrund ihres oft komplexen juristischen Jargons eine Herausforderung darstellen.

Mit der kombinierten Lizenz von Reprobel regeln Sie dies mit wenigen Mausklicks für die meisten Formen der digitalen Nutzung von extern geschützten Texten und Bildern. Sie vermeiden auch mögliche Kontrollen und lästige Urheberrechtsverletzungen für Handlungen innerhalb der Lizenzgrenzen und des Repertoires von Reprobel.

Die kombinierte Lizenz bietet eine breite digitale Lizenzabdeckung, die auf Heimarbeit und Digitalisierung zugeschnitten ist. Mit einem nahezu weltweiten Repertoire von belgischen und ausländischen Quellenwerken. Zu günstigen Tarifen, die im Voraus vom FÖD Wirtschaft geprüft werden und auf Ihre Branche und die Anzahl Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten sind. Mit dem Sie ohne Zuzahlung auch noch Ihre gesetzlich vorgeschriebene Reprographie-Erklärung mit Reprobel für Ihre Papierreproduktionen geschützter Werke regeln.

Wie andere Urheberrechtslizenzen hat auch die kombinierte Lizenz einen bestimmten Geltungsbereich. Kurz gesagt deckt die kombinierte Lizenz digitale Kopien oder Übernahmen aus dem Internet, interne digitale Kommunikation innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution, externe digitale 1-zu-1- oder 1-zu-wenig-Kommunikation (z. B. mit Ihrem Rechtsbeistand oder Buchhalter), Ausdrucke, Scans, interne digitale Präsentationen, digitale Archivierung und Fotokopien von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern (oder Teilen davon) aus dem in- und ausländischen Repertoire von Reprobel.

Die Veröffentlichung auf einer öffentlichen Website oder in sozialen Medien sowie die externe Kommunikation im Verhältnis 1:1, z. B. in Newslettern und Werbekampagnen, fallen jedoch nicht unter die kombinierte Lizenz. Die kombinierte Lizenz deckt auch nicht ab, wenn für eine bestimmte Nutzung eine Einzellizenz auf dem Markt erhältlich ist (z. B. für Datenbanken, E-Books, strukturelle Nutzung von Presseartikeln und digitalen Pressespiegeln). Liegt eine Einzellizenz vor, müssen Sie diese direkt und zusätzlich mit dem Rechteinhaber oder seiner Verwaltungsgesellschaft vereinbaren.

Mit Ihrer Zahlung an Reprobel tragen Sie dazu bei, dass Autoren und Verlage für die Verwendung ihrer Werke auch in der digitalen Welt korrekt entlohnt werden. Damit Sie weiterhin täglich in den Genuss eines breiten Spektrums an hochwertigen Quellenwerken kommen. Übrigens gehen 90 % unserer Einnahmen an die belgischen Rechtsinhaber. Seit seiner Gründung hat Reprobel bereits mehr als 430 Millionen Euro an Autoren und Verlage ausgezahlt.

Sie erhalten übrigens oft attraktive Rabatte durch Ihre Branchenorganisation mit einem Promo-Code für die kombinierte Lizenz. Reprobel hat mit dieser Lizenz mehr als fünfzig Branchenvereinbarungen in fast allen gewerblichen Sektoren abgeschlossen. Die Liste der Branchenvereinbarungen finden Sie am Ende der Startseite dieser Website.

Wir verwenden Cookies

Wir verwenden Cookies auf dieser Website, um die Besuche der Nutzer mit Google Analytics zu verfolgen. Durch Ihre Zustimmung erklären Sie sich mit dieser Verwendung einverstanden. Mehr Infos.